Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungs-, Projekt- und Dienstleistungen der DIP Deutsche IT und Projektberatungsgesellschaft mbH · Stand: Oktober 2026
Rechtliches
für Beratungs-, Projekt- und Dienstleistungen der DIP Deutsche IT und Projektberatungsgesellschaft mbH · Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der DIP Deutsche IT und Projektberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend „dip“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), insbesondere für IT- und Managementberatung, Projekt- und Programmmanagement, Konzeptions-, Analyse- und Umsetzungsleistungen sowie Schulungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Die AGB gelten standardmäßig für alle Verträge mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge, ohne dass dip erneut auf sie hinweisen muss.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn dip ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn dip ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Von diesen AGB abweichende Regelungen können getroffen werden. Sie sind mit dip abzustimmen und bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(1) Angebote von dip sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung von dip in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrags (z. B. Rahmen- oder Einzelvertrag) oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag, dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Einzelvertrag, Angebot bzw. Leistungsbeschreibung, Rahmenvertrag, diese AGB.
(1) dip erbringt ihre Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg. Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB) schuldet dip nur, wenn dies ausdrücklich als solche vereinbart ist.
(2) dip erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. dip ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen und eingesetzte Personen auszutauschen, sofern die vereinbarte Qualifikation gewährleistet bleibt und berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.
(3) dip bestimmt Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung im Rahmen des Vertrags eigenverantwortlich. Die eingesetzten Personen unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht von dip; sie werden nicht in die Betriebsorganisation des Kunden eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.
(4) Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie verschieben sich angemessen, soweit dip durch Umstände behindert wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere durch fehlende Mitwirkung des Kunden.
(1) Der Kunde unterstützt dip bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systeme, Arbeitsplätze und Ansprechpartner bereit und trifft notwendige Entscheidungen ohne schuldhafte Verzögerung.
(2) Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die zur Abgabe und Entgegennahme projektbezogener Erklärungen befugt ist.
(3) Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten und Systeme selbst verantwortlich.
(4) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, trägt er die daraus entstehenden Mehraufwände und Verzögerungen. Der Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(2) dip prüft Änderungswünsche des Kunden und teilt die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine mit. Bis zur Einigung über die Änderung erbringt dip die Leistungen im bisher vereinbarten Umfang. Der Prüfaufwand für umfangreiche Änderungswünsche kann nach Aufwand vergütet werden, wenn dies vorab vereinbart ist.
(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den im Einzelvertrag bzw. Angebot vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen, sofern kein Festpreis vereinbart ist. Ein Beratertag umfasst acht Stunden; angefangene Stunden werden anteilig berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Aufwand wird durch Tätigkeitsnachweise belegt. Einwände gegen Tätigkeitsnachweise sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen; danach gelten sie als anerkannt.
(3) Reisekosten, Reisezeiten und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart ist.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(1) dip stellt Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich in Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Festpreise werden nach den vereinbarten Zahlungsplänen bzw. Meilensteinen berechnet.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt.
(3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist dip nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
(1) Soweit ausdrücklich Werkleistungen vereinbart sind, nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung ab, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Das Arbeitsergebnis gilt als abgenommen, wenn der Kunde es nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform zurückweist oder wenn er es produktiv nutzt.
(1) Bei Dienstleistungen erbringt dip nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen, die sie zu vertreten hat, innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten erneut, sofern der Kunde dies unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis, in Textform rügt.
(2) Bei Werkleistungen ist dip bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
(3) Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(1) Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Dokumentationen, Präsentationen) mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, diese für eigene interne Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Vorbestehendes Know-how, allgemeine Methoden, Vorgehensmodelle, Werkzeuge, Vorlagen und Erfahrungswissen von dip bleiben bei dip; dip darf sie auch für andere Kunden verwenden. Vertrauliche Informationen des Kunden bleiben davon unberührt.
(1) dip haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet dip nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von dip für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet dip nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen von dip.
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(3) Gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.
(1) Die Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit dip im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags und zwölf Monate nach dessen Beendigung keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von dip, die bei ihm eingesetzt waren, aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung von dip unmittelbar oder mittelbar zu beauftragen.
(1) Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag. Ist dort nichts geregelt, können auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
dip nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz. Ohne Zustimmung darf dip das Projekt in anonymisierter Form beschreiben (z. B. Branche, Aufgabenstellung, Vorgehen), sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (z. B. Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall öffentlicher Kommunikationsnetze). Die Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
(1) Leistung: Beratungsformate sind über die Website buchbare Beratungsleistungen mit festem Umfang, insbesondere Expertengespräche und Online-Workshops, wahlweise per Microsoft Teams, telefonisch oder in den Räumen von dip in Eschborn, soweit für das Format angeboten. Thema, Dauer und Preis ergeben sich aus den Angaben im jeweiligen Buchungsformular. Gesprächspartner bzw. Leitung ist eine von dip benannte Fachperson. Geschuldet ist die Durchführung als Dienstleistung (§ 3 Abs. 1), nicht ein bestimmter Erfolg; schriftliche Ausarbeitungen sind nicht Bestandteil, soweit nicht gesondert vereinbart.
(2) Kundenkreis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln, und gibt Firma und Rechnungsanschrift an. Bei Online-Workshops mit mehreren Teilnehmern ist die buchende Firma Vertragspartner; sie ist für die Angaben zu den Teilnehmern und deren Information verantwortlich.
(3) Preis: Es gilt der im Buchungsformular angegebene Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Gesamtbetrag wird dort vor der Buchung ausgewiesen. Bei Online-Workshops richtet sich der Preis nach der Zahl der Teilnehmer gemäß den Angaben im Buchungsformular (Preis für den ersten und für jeden weiteren Teilnehmer); die höchstzulässige Teilnehmerzahl ergibt sich ebenfalls aus dem Buchungsformular.
(4) Buchung und Vertragsschluss: Der Kunde nennt bei der Buchung Thema, Fragestellung und Wunschtermine und gibt den Betrag über PayPal frei. Der Vertrag kommt zustande, wenn dip einen Termin in Textform bestätigt; schlägt dip einen anderen Termin vor, kommt er mit dessen Annahme durch den Kunden zustande.
(5) Zahlung: Bei der Buchung wird der Betrag über PayPal lediglich reserviert (autorisiert). Abgebucht wird er erst mit der Terminbestätigung. Lehnt dip die Anfrage ab, kommt keine Einigung über einen Termin zustande oder bestätigt dip nicht innerhalb von drei Tagen nach der Buchung, gibt dip die Reservierung vollständig frei. Mit der Abbuchung erhält der Kunde einen Zahlungsbeleg per E-Mail. Die Rechnung erhält er elektronisch per E-Mail nach dem Termin; abweichend von § 7 ist sie mit der Abbuchung bereits beglichen.
(6) Stornierung durch den Kunden: Es gilt die im Buchungsformular angegebene Staffel. Ist dort nichts anderes angegeben, gilt: Der Kunde kann bis 4 Stunden vor Beginn kostenlos absagen; dip erstattet dann den vollen Betrag, eine Stornogebühr fällt nicht an. Eine spätere Absage ist nicht möglich; nimmt der Kunde nicht teil, erfolgt keine Erstattung. Bei Online-Workshops gilt die Staffel für den Gesamtbetrag der Buchung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absage über den Link in der Bestätigung bzw. ihres Zugangs bei dip in Textform.
(7) Absage durch dip: Sagt dip einen bestätigten Termin ab, erstattet dip stets den vollen Betrag. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 11.
(8) Verschieben: Der Kunde kann einen bestätigten Termin bis zu der im Buchungsformular genannten Frist, sonst bis 24 Stunden vor Beginn, kostenlos verschieben; der neue Termin wird von dip bestätigt. Danach ist eine Verschiebung nur mit Zustimmung von dip möglich; stimmt dip nicht zu, gilt die Absage nach Absatz 6.
(9) Erstattungen erfolgen über PayPal auf das bei der Buchung verwendete Konto; dip stellt darüber einen Erstattungsbeleg aus. Behält dip nach Absatz 6 einen Betrag ein, erhält der Kunde nach dem ursprünglich vereinbarten Termin eine Rechnung über diesen Betrag (Ausfallentschädigung); auch sie ist mit der Abbuchung bereits beglichen.
(10) Haftung bei Beratung: Die Einschätzungen in Beratungsformaten beruhen auf den Angaben und Unterlagen des Kunden sowie auf dem im Termin erkennbaren Sachstand; dip prüft diese nicht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Beratungsformate ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des § 11.
(11) Expertengespräche finden unter vier Augen zwischen dem Kunden und der von dip benannten Fachperson statt; dip behandelt die Inhalte vertraulich (§ 12). Das Gespräch wird nicht aufgezeichnet.
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von dip. dip ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).